Sachkundenachweis / Hundeführerschein
Mit dem Gesetz zur Neufassung des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden und zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes vom 26.05.2011 ist ab dem 1.Juli 2012 kurz gesagt jeder Hundehalter verpflichtet seinen Hund zu Chippen und eine Haftpflichtversicherung für den Hund abzuschließen.
Zum 1. Juli 2013 trat der zweite Teil des Gesetzes in Kraft.
Jeder Hundehalter, der nicht nachweislich in den letzten 10 Jahren zwei Jahre durchgehend eine Hund geführt hat, muss einen Sachkundenachweis ablegen. Dieser wird im Volksmund auch Hundeführerschein genannt.
Dieser Sachkundenachweis besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung.
Ich bin berechtigt, den erforderlichen Sachkundenachweis für Hundehalter in Theorie und Praxis abzunehmen.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, dieser soll in den 6 Monaten vor Beginn der Hundehaltung abgelegt werden. Im ersten Jahr der Hundehaltung soll dann die praktische Prüfung erfolgen.
Die Abnahme der Prüfung nehme ich natürlich für jeden Hundehalter vor, also nicht nur für Kunden.
Anmeldungen sind direkt online unter Workshops möglich
- Anlage 1 Prüfungsordnung Theoretische Prüfung herunterladen
- Anlage 2 Prüfungsordnung Praktische Prüfung herunterladen
- Fragen_und_Antworten_zum_Hundegesetz herunterladen