Theorieprüfung Sachkundenachweis
Sachkundenachweis / Hundeführerschein (Theoretischer Teil)
Mit dem Gesetz zur Neufassung des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden und zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes vom 26.05.2011 ist ab dem 1.Juli 2012 kurz gesagt jeder Hundehalter verpflichtet seinen Hund zu Chippen und eine Haftpflichtversicherung für den Hund abzuschließen.
Zum 1. Juli 2013 trat der zweite Teil des Gesetzes in Kraft.
Jeder Hundehalter, der nicht nachweislich in den letzten 10 Jahren zwei Jahre durchgehend eine Hund geführt hat, muss einen Sachkundenachweis ablegen. Dieser wird im Volksmund auch Hundeführerschein genannt.
Dieser Sachkundenachweis besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung.
Ich bin berechtigt, den erforderlichen Sachkundenachweis für Hundehalter in Theorie und Praxis abzunehmen.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, dieser soll in den 6 Monaten vor Beginn der Hundehaltung abgelegt werden. Im ersten Jahr der Hundehaltung soll dann die praktische Prüfung erfolgen.
Die Abnahme der Prüfung nehme ich natürlich für jeden Hundehalter vor, also nicht nur für Kunden.
Alle Daten
- 5. Mai 2025 18:00
- 7. April 2025 18:00
- 10. März 2025 18:00
- 15. Februar 2025 13:00
- 10. Februar 2025 18:00
- 27. Januar 2025 18:00
- 16. Januar 2025 18:00
- 7. Dezember 2024 13:00
- 2. Dezember 2024 18:00
- 23. November 2024 13:00
- 4. November 2024 18:00
- 12. Oktober 2024 12:00
- 7. Oktober 2024 18:00
- 23. September 2024 18:00
- 2. September 2024 18:00
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- 4. August 2024 12:00
- 3. August 2024 12:00
- 8. Juli 2024 18:00
- 8. Juni 2024 13:30
- 3. Juni 2024 18:00
- 25. Mai 2024 12:00
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- 8. April 2024 18:00
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